In welchem Zeitraum kann ich mein Kind am Bertolt-Brecht-Gymnasium anmelden?
Am 14.02.2023 und im Zeitraum vom 27.02. bis 02.03.2023 können Sie Ihr Kind bei uns anmelden
Wie kann ich mein Kind anmelden?
Sie können persönlich zu den angegebenen Zeiten ins Sekretariat kommen oder Ihr Kind per Post anmelden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?
Bei persönlicher Anmeldung:
Bei Anmeldung per Post:
Ist es wichtig, mein Kind möglichst schnell anzumelden?
Nein, es spielt keine Rolle, an welchem Tag des Anmeldezeitraums Sie Ihr Kind anmelden.
Welche Kriterien spielen für die Annahme am Bertolt-Brecht-Gymnasium eine Rolle?
Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen, alle anderen Kinder haben die gleichen Chancen. Härtefälle werden vor Beginn des Aufnahmeverfahrens geprüft.
Wird man bevorzugt aufgenommen, wenn man in unmittelbarer Nähe zur Schule wohnt?
Nein. Da wir für unser spezifisches Bildungsangebot Kinder aus der ganzen Stadt anziehen wollen, ist die Wohnortnähe bei uns ausdrücklich kein Auswahlkriterium.
Wann erfahre ich, ob mein Kind am Bertolt-Brecht-Gymnasium aufgenommen wurde?
Sie erhalten am 26.05.2023 Bescheid.
Was muss ich tun, wenn mein Kind keinen Platz am Bertolt-Brecht-Gymnasium erhält?
In diesem Fall wird für Ihr Kind ein anderes Gymnasium gesucht. Geben Sie deshalb bei der Anmeldung unbedingt einen Zweit- und Drittwunsch an. Sie erhalten dann ein Schreiben von dem Gymnasium, an dem Ihr Kind aufgenommen wurde.
Kann ich auch selbst aktiv werden und nach einem anderen Gymnasium für mein Kind suchen?
Im Zeitraum vom 03.06. bis 10.06. können Sie sich an einem anderen Gymnasium, an dem noch Plätze frei sind, anmelden.
Gibt es ein Nachrückverfahren für das Bertolt-Brecht-Gymnasium?
Ja, es gibt ein Nachrückverfahren. Um daran teilzunehmen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.
Was geschieht, wenn mein Kind keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten hat, ich aber trotzdem möchte, dass es ein Gymnasium besucht?
Sie können ihr Kind trotzdem bei uns anmelden. Ihr Kind muss dann an einer schriftlichen Leistungserhebung teilnehmen. Diese findet am 07.03.2023, von 9.30 – 10.40 Uhr, statt.
Wie erfahre ich das Ergebnis der schriftlichen Leistungserhebung?
Sie erhalten für den Zeitraum vom 07.03. bis 16.03.2023 einen Termin für ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.
Wer entscheidet, ob mein Kind das Gymnasium besuchen darf?
Diese Entscheidung treffen Sie.
Bis wann muss ich mich entscheiden, ob mein Kind das Gymnasium oder doch die Oberschule besuchen soll?
Sie müssen sich bis zum 06.04.2023 bei einer Oberschule oder einem Gymnasium anmelden.
Wann erfahre ich, in welche Klasse mein Kind kommt?
Die Klasse Ihres Kindes erfahren Sie am ersten Schultag des Schuljahres 2023/24.
Welche Fremdsprachen kann man am Bertolt-Brecht-Gymnasium als zweite Fremdsprache lernen?
Am Bertolt-Brecht-Gymnasium kann man Latein, Französisch und Russisch als zweite Fremdsprache ab der Klassenstufe 6 lernen. Im Schuljahr 2023/24 werden eine Lateinklasse, zwei Französischklassen und eine Russischklasse gebildet.
Muss ich bei der Wahl der Fremdsprache einen Zweitwunsch angeben?
Ja, bitte geben Sie unbedingt einen Zweitwunsch an.
Kann ich den Wunsch für die zweite Fremdsprache noch einmal ändern?
Ja, im Verlauf der Klassenstufe 5 fragen wir den Wunsch noch einmal ab.
Wird meinem Wunsch für die zweite Fremdsprache garantiert entsprochen?
Leider nicht. Es besteht laut Schulordnung Gymnasien § 17 (4) kein Rechtsanspruch auf den Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache.