Menü
Signature

FAQ zur Anmeldung am Bertolt-Brecht-Gymnasium

In welchem Zeitraum kann ich mein Kind am Bertolt-Brecht-Gymnasium anmelden?

Am 14.02.2024 und im Zeitraum vom 26.02. bis 29.02.2024 können Sie Ihr Kind bei uns anmelden

Wie kann ich mein Kind anmelden?

Sie können persönlich zu den angegebenen Zeiten ins Sekretariat kommen oder Ihr Kind per Post anmelden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Bei persönlicher Anmeldung:

  • Original der Bildungsempfehlung
  • Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der letzten Halbjahresinformation
  • Original der Geburtsurkunde zur Vorlage
  • ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten

Bei Anmeldung per Post:

  • Original der Bildungsempfehlung
  • Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der letzten Halbjahresinformation
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • ausgefüllter Aufnahmeantrag im Original, unterschrieben von beiden Sorgeberechtigten

Ist es wichtig, mein Kind möglichst schnell anzumelden?

Nein, es spielt keine Rolle, an welchem Tag des Anmeldezeitraums Sie Ihr Kind anmelden.

Welche Kriterien spielen für die Annahme am Bertolt-Brecht-Gymnasium eine Rolle?

Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen, alle anderen Kinder haben die gleichen Chancen. Härtefälle werden vor Beginn des Aufnahmeverfahrens geprüft.

Wird man bevorzugt aufgenommen, wenn man in unmittelbarer Nähe zur Schule wohnt?

Nein. Da wir für unser spezifisches Bildungsangebot Kinder aus der ganzen Stadt anziehen wollen, ist die Wohnortnähe bei uns ausdrücklich kein Auswahlkriterium.

Wann erfahre ich, ob mein Kind am Bertolt-Brecht-Gymnasium aufgenommen wurde?

Sie erhalten am 13.05.2024 Bescheid.

Was muss ich tun, wenn mein Kind keinen Platz am Bertolt-Brecht-Gymnasium erhält?

In diesem Fall wird für Ihr Kind ein anderes Gymnasium gesucht. Geben Sie deshalb bei der Anmeldung unbedingt einen Zweit- und Drittwunsch an. Sie erhalten dann ein Schreiben von dem Gymnasium, an dem Ihr Kind aufgenommen wurde.

Kann ich auch selbst aktiv werden und nach einem anderen Gymnasium für mein Kind suchen?

Im Zeitraum vom 13. bis zum17.05. können Sie sich an einem anderen Gymnasium, an dem noch Plätze frei sind, anmelden.

Gibt es ein Nachrückverfahren für das Bertolt-Brecht-Gymnasium?

Ja, es gibt ein Nachrückverfahren. Um daran teilzunehmen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.

Was geschieht, wenn mein Kind keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten hat, ich aber trotzdem möchte, dass es ein Gymnasium besucht?

Sie können ihr Kind trotzdem bei uns anmelden. Ihr Kind muss dann an einer schriftlichen Leistungserhebung teilnehmen. Diese findet am 05.03.2024, von 9.30 – 10.40 Uhr, statt.

Wie erfahre ich das Ergebnis der schriftlichen Leistungserhebung?

Sie erhalten für den Zeitraum vom 10.03. bis 13.03.2024 einen Termin für ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung.

Wer entscheidet, ob mein Kind das Gymnasium besuchen darf?

Diese Entscheidung treffen Sie.

Bis wann muss ich mich entscheiden, ob mein Kind das Gymnasium oder doch die Oberschule besuchen soll?

Sie müssen sich bis zum 04.04.2024 bei einer Oberschule oder einem Gymnasium anmelden.

Wann erhalte ich Informationen für den Schuljahresbeginn?

Mit dem Aufnahmebescheid erhalten Sie eine Einladung zu einem Informationselternabend. Dieser findet am 12.06.2024 um 19 Uhr in der Aula unseres Gymnasiums statt.

Wann erfahre ich, in welche Klasse mein Kind kommt?

Die Klasse Ihres Kindes erfahren Sie am ersten Schultag des Schuljahres 2024/25.

Welche Fremdsprachen kann man am Bertolt-Brecht-Gymnasium als zweite Fremdsprache lernen?

Am Bertolt-Brecht-Gymnasium kann man Latein, Französisch und Russisch als zweite Fremdsprache ab der Klassenstufe 6 lernen. Im Schuljahr 2024/25 werden eine Lateinklasse, zwei Französischklassen und eine Russischklasse gebildet.

Muss ich bei der Wahl der Fremdsprache einen Zweitwunsch angeben?

Ja, bitte geben Sie unbedingt einen Zweitwunsch an.

Kann ich den Wunsch für die zweite Fremdsprache noch einmal ändern?

Ja, im Verlauf der Klassenstufe 5 fragen wir den Wunsch noch einmal ab.

Wird meinem Wunsch für die zweite Fremdsprache garantiert entsprochen?

Leider nicht. Es besteht laut Schulordnung Gymnasien § 17 (4) kein Rechtsanspruch auf den Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache.