Hinweise zu finanzieller Unterstützung für das Schulessen
Wenn die Eltern/ Kinder (Bedarfsgemeinschaft) Empfänger von Bürgergeld sind, wird die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung vom Jobcenter übernommen.
Wer Wohngeld empfängt oder Kinderzuschlag erhält, kann zusätzlich die Übernahme über die Stadt/ Sozialamt beantragen.
Jeder, der herausfinden möchte, ob er leistungsberechtigt ist, kann beim Sozialamt einen Antrag auf "Bildung und Teilhabe" stellen, dort wird die Bedürftigkeit geprüft.